07 Kennzeichen: Das rote Nummernschild für Oldtimer

Das 07er-Kennzeichen hatte seine Anfänge in der 1990er Jahren als die schadstoffabhängige Besteuerung von Kraftfahrzeugen eingeführt wurde. Deshalb drohten erheblich steigende Kosten. Für viele Oldtimerbesitzern wäre dies nicht tragbar gewesen.

1994 wurde deshalb das rote Oldtimer-Wechselkennzeichen eingeführt.

 

Vor allem für Liebhaber mit mehreren Fahrzeugen, die aber immer nur eines fahren. Das Kennzeichen darf nämlich nur an einem Auto gleichzeitig befestigt werden und ist daher ein „Wechselkennzeichen“. Das bedeutet jemand, der ein 07er-Kennzeichen beantragt, bekommt ein Kennzeichen für alle seine Autos, die er dann selbstständig wechseln kann.

Das bietet einige Vorteile, gerade für Sammler. Denn somit muss auch nur für ein Auto die Kfz-Steuer und Kfz-Versicherung gezahlt werden, nicht für jedes Auto, das man besitzt. Zudem entfällt bei diesen Fahrzeugen die HU-Pflicht. Die Kfz-Briefe der eingetragenen Fahrzeuge verfallen nach sieben Jahren, da die 07er-Nummer nicht als Zulassung im eigentlichen Sinn gilt.

Zu beachten ist, dass die 07er-Kennzeichen im Ausland nicht immer anerkannt wird und es daher zu Problemen kommen kann.

H-Kennzeichen hingegen sind problemlos im Ausland nutzbar.

Wie eben schon erwähnt, gilt das 07er-Kennzeichen nur für 1 Auto, wenn es an diesem befestigt ist. Wenn man mit zwei seiner Oldtimer gleichzeitig fahren will, ist das nicht möglich.

Zudem darf es nur für Oldtimertreffen, Ausfahrten und Ralleys verwendet werden. Aber auch Probefahrten, Prüffahrten und Fahrten zum Zwecke der Reparatur und Wartung sind zulässig. Diese Fahrten müssen allerdings zwingend in einem Fahrtenbuch festgehalten werden. Anderweitige Fahrten können bereits ein Bußgeld nach sich ziehen.

Außerhalb der Nutzung dürfen die Fahrzeuge nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden. Die Fahrt in den Umweltzonen ist allerdings frei.

Das H-Kennzeichen darf hingegen immer und überall fahren.

Das bedeutet im Fazit, dass sich ein 07er-Kennzeichen vor allem lohnt, wenn man mehrere Fahrzeuge besitzt, aber nur eines gleichzeitig fahren kann oder will und vor allem mit den Oldtimern nur zu Oldtimertreffen oder dergleichen fahren möchte.

Das H-Kennzeichen bietet die gleichen steuerlichen und versicherungstechnischen Vorteile und ist vor allem für Liebhaber mit einem Oldtimer wichtig. Die HU-Pflicht entfällt allerdings nicht!

Bei der zuständigen Zulassungsstelle müssen zumeist mehrere Dokumente und Nachweise eingereicht werden, darunter oft:

  • Ein aktuelles Oldtimer Gutachten
  • Aktuelle HU und AU (sofern vom Bj. notwendig)
  • Meist den Kaufvertrag des Fahrzeugs
  • Den Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief
  • Eine schriftliche Begründung für den Antrag
  • Eine gültige Kfz-Versicherung, d.h. eine eVB-Nummer
  • Eine Kopie eines amtlichen Ausweises (Personalausweis, Pass)
  • Ein polizeilichesFührungszeugnis
  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister (KBA)
  • Liste der Fahrzeuge, die mit dem Kennzeichen gefahren werden sollen

Wenn die Nachweise vorliegen, ist die Beantragung kein Problem mehr.

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