H-Kennzeichen: Das Nummernschild für Oldtimer​

Diese Art von Kennzeichen gibt ins Deutschland seit 1997, für Fahrzeuge, die bereits 30 Jahre oder älter und in einem guten Zustand sind.

Nach deutschem Verkehrsrecht müssen bestimmte Bedingungen für eine Oldtimer-Kennzeichnung erfüllt werden, damit sich ein Fahrzeug auch Oldtimer nennen darf.

Wie oben schon erwähnt muss das Fahrzeug 30 Jahre oder älter und im guten Zustand sein.

In §2 Nr. 22 Fahrzeug-Zulassungsverordnung heißt es:„Oldtimer sind Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen …“
Dafür muss ein Gutachter diese Punkte bestätigen und dieses Gutachten wird dann bei der zuständigen Zulassungsstelle eingereicht.

Auch mit dem H-Kennzeichen ist eine Hauptuntersuchung beim TÜV alle zwei Jahre Pflicht. Hierbei wird auch geprüft, ob die Kriterien für das H-Kennzeichen weiter bestehen.

Der allgemein bekannteste Vorteil, und wahrscheinlich meist verwendete Grund, ist der Steuervorteil. Die Kfz-Steuer und auch die günstigere Kfz-Versicherung bieten einen hohen Anreiz für die H-Zulassung.

Aber auch die Tatsache, dass die Fahrzeuge mit dem H-Kennzeichen ohne Katalysator gefahren werden dürfen und ohne Umweltplakette, darf man nicht übersehen.

Sogar bei der Anschnallpflicht gibt es eine Ausnahme, wobei viele der Oldtimer bereits mit Anschnallgurten und manche sogar einem 3-Punkt-Gurt ausgestattet sind.

Das Oldtimer-Kennzeichen kann in der zuständigen Zulassungsbehörde beantragt werden.

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer)
  • Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II)
  • Oldtimer-Gutachten nach §21 StVZO
  • Hauptuntersuchung (HU) AU (sofern vom Bj. notwendig)
  • bisheriges Kennzeichen (falls Fahrzeug im Moment zugelassen)

Seit 2005 gibt es neue Zulassungspapiere. Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief wurden durch die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II ersetzt. Die alten Dokumente werden eingezogen und vernichtet, wenn man das aber nicht möchte, da diese Dokumente ebenfalls wertvoll sein können, kann man mit der Zulassungsbehörde sprechen, um das zu verhindern.

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